Finanzen & Parkinson – Pflegegeld, Versicherungen und Schwerbehinderung
Veröffentlicht von Robert H. Allmann · 11.09.2025
Parkinson betrifft nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Finanzen. Hilfsmittel, Pflegeleistungen und medizinische Kosten können teuer werden. Umso wichtiger ist es, die bestehenden Ansprüche zu kennen und konsequent zu nutzen.
Pflegeversicherung – Pflegegrad als Schlüssel
Abhängig vom ermittelten Pflegegrad erhalten Betroffene Leistungen. Beispiele (Stand 2025):
Leistung | PG2 | PG3 | PG4 | PG5 |
---|---|---|---|---|
Pflegegeld (monatlich) | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
Pflegesachleistung (Pflegedienst) | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
Entlastungsbetrag | 131 € für alle Pflegegrade |
Kombination möglich: Wer Pflegedienst nutzt, bekommt anteilig Pflegegeld ausgezahlt.
Weitere finanzielle Hilfen
- Wohnraumanpassung: Zuschüsse bis 4.180 € pro Maßnahme (z. B. Badumbau, Treppenlift).
- Pflegehilfsmittel: 42 € pro Monat für Verbrauchsartikel (Handschuhe, Desinfektion).
- Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege: seit 07/2025 gemeinsames Budget von 3.539 € pro Jahr.
- Pflegeunterstützungsgeld: bis 10 Arbeitstage Lohnersatz für pflegende Angehörige.
- Bayern-Bonus: 1.000 € Landespflegegeld pro Jahr ab Pflegegrad 2.
Schwerbehinderung & Steuern
Viele Parkinson-Betroffene erhalten einen Grad der Behinderung (GdB). Ab GdB 50 gilt man als schwerbehindert, mit Vorteilen wie:
- Steuerliche Pauschbeträge (z. B. GdB 50 = 1.140 € / Jahr, GdB 100 = 2.840 € / Jahr).
- Kündigungsschutz und Zusatzurlaub im Beruf.
- Ermäßigungen im Nahverkehr, bei Eintrittspreisen, Kfz-Steuer.
Pflegende Angehörige können zusätzlich einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen: 600 € (PG2), 1.100 € (PG3), 1.800 € (PG4/5 oder Merkzeichen H).
Fazit
Parkinson ist auch finanziell eine Herausforderung – aber mit Pflegegeld, Zuschüssen, Steuererleichterungen und Landesleistungen lassen sich spürbare Entlastungen erreichen. Wichtig ist, Anträge früh zu stellen und Beratung in Anspruch zu nehmen.